Der Copyright-Vermerk (Symbol „©“, behelfsweise auch „(C)“, meist gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe) oder auch Urheberrechtshinweis stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm soll der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hingewiesen werden. Hintergrund ist die alte Rechtslage des US-amerikanischen Copyright, nach der Rechte an einem Werk erlöschen konnten, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war. Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.
Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Kommunikation der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Dazu ist zum Beispiel eine ausreichende Schöpfungshöhe notwendig. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen..
Copyright im Internet
Im Internet wird die rechtliche Durchsetzung des Copyright zunehmend als problematisch angesehen, da international unterschiedlich verfasste Rechtssysteme und Urheberschaftsregelungen oftmals miteinander in Konflikt geraten.
Probleme gibt es in Deutschland auch bei der Durchsetzung des Urheberrechts. Manche sprechen bereits von einer Krise des Rechts. Auf der einen Seite sind die Rechtsansprüche der Urheber für elektronische Inhalte oftmals national und international kaum durchzusetzen. Auf der anderen Seite wird der rechtliche Schutz durch technische Verfahren, die ein Umgehen der Schutzrechte ermöglichen, zunehmend ausgehebelt.
Laut einem englischen Gesetz genießt Peter Pan ein ewiges Copyright. Die Rechte hält das Kinderkrankenhaus Great Ormond Street Hospital Children’s Charity. Auch die in Großbritannien heute noch nachgedruckten Ausgaben der erstmals 1611 erschienenen, König Jakob I. von England gewidmeten Bibelübersetzung (King-James-Bibel) tragen den Vermerk: All rights are vested in the Crown in the United Kingdom and controlled by Royal Letters Patent.
Zitate müssen in Anführungszeichen stehen und mit einer Quellenangabe versehen sein. Für Zitate aus Artikeln, Interviews und Büchern bedarf es keiner Erlaubnis. Allerdings sollten Zitate erheblich kürzer sein als das Original. Wenn ein neuer Text nur aus Zitaten zusammengesetzt ist oder die Zitate länger sind als der eigene Text, kann das als Verstoß gegen das Copyright gewertet werden.
Mit Urheberrecht wird in einem Rechtssystem der Schutz eines Werks für seinen Urheber bezeichnet. Dieser Schutz berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen und die Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt (Schranken des Urheberrechts, z. B. Zitatrecht und Privatkopie).
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung.
Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, er hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt, so darf niemand ohne Einwilligung des Urhebers den Namen oder den Künstlernamen des Urhebers an ein Original oder an eine Kopie anbringen.
Eine Reihe von wichtigen Merkmalen des Urheberrechts (Umfang der Verwertungsrechte, Schutzdauer, Übertragbarkeit ...) sind in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.
Quelle: Wikipedia